Leitlinien sind Hilfen zur Entscheidungsfindung bei speziellen Gesundheitsproblemen der Onkologie. Sie werden Fachexperten unter Beteiligung von Patient*innen systematisch entwickelt. In der S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" werden in über 100 Empfehlungen verschiedene Fragestellungen rund um die primäre und sekundäre Prävention von Hautkrebs wissenschaftlich begründet aufgearbeitet.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb kommerzieller Solarien werdem in vielen Fällen nicht eingehalten. Vor diesem Huntergrund zielt das "Nationale Interventionsprogramm Solarien" darauf ab, durch Ansprache von Bevölkerung, Wellnessbetriben und der politischen Ebene die gesundheitsschädlichen Auswirkungen kosmetisch genutzter UV-Strahlung zu reduzieren.
Das Projekt „Clever in Sonne und Schatten" hat das Ziel, die primäre Prävention von Hautkrebs in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen zu verankern. Im Mittelpunkt steht der bewusste Umgang mit UV-Strahlung im Alltag. Dabei spricht "Clever in Sonne und Schatten" nicht nur Verhaltensweisen, sondern auch die gezielte Gestaltung der Umwelt und von Tagesabläufen im Sinne der Verhältnisprävention mit an.
In Deutschland kann das Hautkrebs-Screening (HKS) seit 2008 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre ab einem Alter von 35 Jahren in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, Vorstufen und Frühstadien von (neu auftretenden) Hautkrebs zu entdecken und so eine schonendere Behandlung zu ermöglichen und die Heilungschancen zu erhöhen. Die ADP führt verschiedene Projekte zum Hautkrebs-Screening durch.
Die ärztliche UV-Schutz-Beratung ist ein essenzieller Bestandteil der Hautkrebsprävention. Evidenz- und konsensbasierte Empfehlungen dazu sind in der S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" festgehalten, die jedoch nur selten Anwendung findet. Das Projekt zielt darauf ab, das Beratungsverhalten und die Beratungsmotivation beteiligter Arztgruppen abzufragen und hemmende sowie fördernde Faktoren dieser zu identifizieren.