Der Klimawandel verändert nicht nur unsere Umwelt – er verändert auch die Gesundheitsrisiken. Höhere Temperaturen, mehr Sonnenscheinstunden und zunehmende Extremwetterereignisse führen dazu, dass die UV-Belastung in Deutschland steigt. Damit wächst auch die Gefahr für Hautkrebs – die häufigste Krebserkrankung hierzulande.
Mehr als 330.000 Menschen erkranken jährlich neu an Hautkrebs, Tendenz steigend. In den letzten 20 Jahren nahmen die Fallzahlen um rund 70 % zu. Diese Entwicklung macht deutlich: UV-Schutz ist kein Sommerthema, sondern eine dringende gesundheitspolitische Aufgabe.
Unsere aktuelle Veröffentlichung „UV-Schutz im Klimawandel: gesundheitspolitische Relevanz und notwendige Rahmenbedingungen“, erschienen in der Fachzeitschrift Das Gesundheitswesen (DOI: 10.1055/a-2623-3832), zeigt auf, wie UV-Schutz und Klimaanpassung zusammen gedacht werden müssen. Der Beitrag wird demnächst auch in der Fachzeitschrift Aktuellen Dermatologie veröffentlicht.
Wissenschaftliche Daten zeigen: Die bodennahen UV-Werte haben in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Forschende des Bundesamts für Strahlenschutz registrierten zwischen 1997 und 2022 etwa im Raum Dortmund einen Anstieg der UV-Strahlung um mehr als 10 Prozent – verursacht durch abnehmende Bewölkung und mehr Sonnenstunden.
Diese Entwicklung wird durch das veränderte Freizeitverhalten zusätzlich verstärkt. Menschen verbringen mehr Zeit im Freien, oft ohne ausreichenden Sonnenschutz. Gemeinsam führt das zu einer deutlichen Zunahme UV-bedingter Hautschäden und Hautkrebsfälle.
UV-Schutz ist daher längst Teil der Klimaanpassung – und muss als solcher verstanden und politisch verankert werden.
Mit dem 2024 verabschiedeten Bundes-Klimaanpassungsgesetz hat die Bundesregierung erstmals eine verbindliche Grundlage geschaffen, um den Folgen des Klimawandels systematisch zu begegnen. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln – insbesondere vor Hitze und UV-Strahlung.
Damit rückt der UV-Schutz in den Mittelpunkt der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Bis 2030 soll die Bevölkerung in Deutschland besser auf Hitze- und UV-Belastung vorbereitet sein. Dafür braucht es jedoch mehr als gute Absichten: Es braucht konkrete Konzepte – und Zusammenarbeit.
Im November 2024 veranstaltete die ADP e. V. gemeinsam mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg das Kolloquium „UV-Schutz im Klimawandel“. Wissenschaft, Politik und Praxis kamen dort zusammen, um Strategien für kommunalen UV- und Hitzeschutz zu entwickeln.
Das Ergebnis: UV-Schutz ist präventiver Katastrophenschutz. Nur ein integrierter Ansatz kann die Gesundheit der Bevölkerung wirksam schützen. Dabei wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert:
Diese Maßnahmen lassen sich in bestehende Hitzeaktionspläne integrieren und schaffen zugleich eigenständige Strukturen für den UV-Schutz.
Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse und Leitlinien – etwa die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ – liegen längst vor. Doch bisher fehlt vielerorts die konsequente Umsetzung.
Kommunen können hier entscheidend ansetzen: durch gezielte Planung, ressortübergreifende Zusammenarbeit und langfristige Finanzierung. Entscheidend ist, dass UV-Schutz als feste Säule kommunaler Klimaanpassungsstrategien verstanden wird – und nicht nur als freiwillige Zusatzaufgabe.
Der Schutz vor UV-Strahlung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Forschung, Politik und Praxis müssen dafür eng zusammenarbeiten.
Denn: Jede Kommune, die heute Schatten pflanzt, schützt morgen Gesundheit.
Yvonne de Buhr ist die stellv. Vorsitzende der
ADP und verantwortlich für die Themen Solarium und Hautkrebs-Screening.
E-Mail: debuhr@adpev.de